1. Barrierefreiheitserklärung
The Arctic Bay SL verpflichtet sich, ihre Website gemäß dem Königlichen Erlass 1112/2018 vom 7. September über die Barrierefreiheit von Websites und mobilen Anwendungen barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Barrierefreiheitserklärung gilt für diese Website.
2. Stand der Vereinbarkeit
Diese Website ist teilweise mit dem Königlichen Erlass 1112/2018 vereinbar und erreicht das in der Vorschrift vorgesehene Konformitätsniveau AA, aufgrund der nachstehend aufgeführten Ausnahmen und/oder nicht konformen Inhalte.
3. Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
a. Nichtvereinbarkeit mit dem Königlichen Erlass 1112/2018
- Auf einigen Seiten verfügen Teile der nicht-textlichen Inhalte, die den Nutzerinnen und Nutzern angezeigt werden, nicht über eine textliche Alternative, die denselben Zweck erfüllt. [Erfolgskriterium 1.1.1]
- Auf bestimmten Seiten ist für aufgezeichnete Videoinhalte keine Audiodeskription vorhanden, die blinden Personen den Inhalt zugänglich macht. [Erfolgskriterium 1.2.3]
- Auf einigen Seiten sind Informationen, Struktur und Beziehungen nicht softwareseitig bestimmbar oder verfügen über keine Textalternative. [Erfolgskriterium 1.3.1]
- In einigen Formularen wird der Zweck der Eingabefelder nicht eindeutig identifiziert. [Erfolgskriterium 1.3.5]
- Auf einigen Seiten ist der Kontrast bestimmter Elemente zum Hintergrund nicht ausreichend, damit Personen mit eingeschränktem Sehvermögen die Inhalte problemlos lesen können. [Erfolgskriterien 1.4.1, 1.4.3 und 1.4.11]
- Es können einzelne interaktive Elemente vorhanden sein, die nicht über die Tastatur zugänglich sind. [Erfolgskriterium 2.1.1]
- Auf einigen Seiten gibt es Komponenten mit automatischer Bewegung, für die kein Bedienelement zum Pausieren vorhanden ist. [Erfolgskriterium 2.2.2]
- Nutzerinnen und Nutzer können über die Tastatur interagieren und sequenziell durch die Inhalte navigieren; die Informationen befinden sich jedoch möglicherweise nicht immer in der korrekten Reihenfolge. [Erfolgskriterium 2.4.3]
- Beim Navigieren auf einigen Seiten ist die Anzeige des Tastaturfokus möglicherweise unzureichend. [Erfolgskriterium 2.4.7]
- Auf einigen Seiten können Formulare vorhanden sein, die es den Nutzerinnen und Nutzern nicht ermöglichen, die eingegebenen Daten vor dem Absenden zu überprüfen. [Erfolgskriterium 3.3.4]
- Auf der Website können Inhalte in anderen Sprachen vorhanden sein, bei denen der Sprachwechsel nicht korrekt ausgezeichnet ist. [Erfolgskriterium 3.1.2]
b. Unverhältnismäßige Belastung
- Nicht zutreffend.
c. Inhalte, die nicht in den Anwendungsbereich der geltenden Rechtsvorschriften fallen
- Es können Karten und eingebettete Videos von Drittanbietern vorhanden sein, die möglicherweise nicht vollständig alle Anforderungen an die Barrierefreiheit erfüllen und nicht unserer Kontrolle unterliegen.
- Es können Office-Dateien im PDF-Format oder in anderen Formaten vorhanden sein, die vor dem 20. September 2018 veröffentlicht wurden und möglicherweise nicht vollständig alle Anforderungen an die Barrierefreiheit erfüllen. Es wurde jedoch angestrebt, dass die meisten dieser Inhalte die Anforderungen erfüllen. Derzeit befindet sich die Website in einem Verbesserungsprozess, um sie an die geltenden gesetzlichen Kriterien anzupassen.
4. Erstellung dieser Barrierefreiheitserklärung
Diese Erklärung wurde am 18.02.2026 erstellt und entspricht dem Konformitätsniveau AA der WCAG 2.0.
Die Erstellung erfolgte auf Grundlage einer manuellen Selbstbewertung der Anforderungen der Norm UNE-EN 301-549:2019.
Letzte Überprüfung der Erklärung: 18.02.2026.
5. Anmerkungen und Kontaktdaten
Sie können Mitteilungen zu Anforderungen an die Barrierefreiheit gemäß Artikel 10.2.a des Königlichen Erlasses 1112/2018 einreichen, beispielsweise um:
– mögliche Verstöße dieser Website gegen die Anforderungen an die Barrierefreiheit mitzuteilen,
– Schwierigkeiten beim Zugriff auf Inhalte zu melden,
– sonstige Anfragen oder Verbesserungsvorschläge zur Barrierefreiheit der Website zu übermitteln.
Verantwortliche Stelle:
The Arctic Bay SL
Handelsname: The Arctic Bay
NIF: B13947981
Adresse: Avenida España 37, 1ºB, 24002 Ponferrada, León, Spanien
E-Mail: contact@thearcticbay.com
Geschäftstätigkeit: Einzelhandel
Sie können Folgendes einreichen:
– eine Beschwerde bezüglich der Einhaltung der Anforderungen des Königlichen Erlasses 1112/2018,
– einen Antrag auf barrierefreie Information zu Inhalten, die gemäß Artikel 3 Absatz 4 vom Anwendungsbereich des Königlichen Erlasses 1112/2018 ausgeschlossen sind, oder zu Inhalten, die aufgrund einer unverhältnismäßigen Belastung von der Erfüllung der Barrierefreiheitsanforderungen ausgenommen sind.
Im Antrag auf barrierefreie Information müssen die Sachverhalte, Gründe und das Anliegen klar und eindeutig dargelegt werden, damit festgestellt werden kann, dass es sich um einen angemessenen und berechtigten Antrag handelt.
6. Durchsetzungsverfahren
Wenn ein Antrag auf barrierefreie Information oder eine Beschwerde abgelehnt wurde, wenn die betroffene Person mit der getroffenen Entscheidung nicht einverstanden ist oder wenn die Antwort nicht den Anforderungen von Artikel 12.5 entspricht, kann die betroffene Person eine Reklamation einreichen.
Ebenso kann eine Reklamation eingereicht werden, wenn nach Ablauf von zwanzig Werktagen keine Antwort eingegangen ist.
Die Reklamation kann über den allgemeinen Antrag der elektronischen Verwaltungsstelle des zuständigen Ministeriums sowie über die übrigen in Gesetz 39/2015 vom 1. Oktober über das gemeinsame Verwaltungsverfahren der öffentlichen Verwaltungen vorgesehenen Wege eingereicht werden.